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VG Magdeburg, 21.01.2020 - 4 A 115/18 |
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Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 21.01.2020 - 4 A 115/18
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2022 - 2 L 21/20
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21
Drittanfechtung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses
a) Gemessen daran legen die Kläger keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dar, soweit sie auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 21. Januar 2020 - 4 A 115/18 MD - hinweisen und ausführen, in diesem Fall habe das Verwaltungsgericht einen "besonders strengen Maßstab" angelegt, während es hier für zulässig erklärt habe, dass in einem denkmalpflegerisch besonders bedeutsamen Gebiet, der komplett unter Denkmalschutz stehenden Altstadt von A-Stadt, die zudem zu den herausragenden touristischen Zielen gehöre, ein Bau errichtet werde, der sich selbst nach Meinung des Verwaltungsgerichts nicht in die Umgebung einfüge.a) Die Kläger machen geltend, das Urteil des Verwaltungsgerichts widerspreche dem Urteil desselben Gerichts vom 21. Januar 2020 - 4 A 115/18 MD -, da in einem Fall bei einem nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäude, das keinerlei besondere Bedeutung aufgewiesen habe, eine leichte Veränderung des Daches für unzulässig erachtet worden sei, während hier ein Gebäude gestattet worden sei, das sich nicht einfüge.
Es ist in keiner Weise ersichtlich, weshalb sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 21. Januar 2020 - 4 A 115/18 MD - ergeben soll, dass das angefochtene Urteil fehlerhaft ist.